Um Ergotherapie in Anspruch nehmen zu können, brauchen Sie einen VERORDNUNGSSCHEIN
am besten vom Kinderfacharzt.
(ACHTUNG: KEINEN Überweisungsschein!!)
Üblicherweise verordnet der Arzt gleich einen 10er-Block Ergotherapie.
Bitte beachten Sie, dass am Verordnungsschein
Die Ergotherapiekosten können nur zum Teil von Ihrer Krankenkassa refundiert werden.
Allerdings ist die Teilrefundierung der Kosten durch die Krankenkasse nur dann möglich, wenn Sie VOR dem Therapiebeginn eine CHEFÄRZTLICHE BEWILLIGUNG (=Stempel) am Verordnungsschein bei Ihrer zuständigen Krankenkasse erhalten.
Bitte den Verordnungsschein zur ersten Therapieeinheit mitnehmen!